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   BGH, 02.02.2006 - IX ZR 178/02   

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https://dejure.org/2006,10028
BGH, 02.02.2006 - IX ZR 178/02 (https://dejure.org/2006,10028)
BGH, Entscheidung vom 02.02.2006 - IX ZR 178/02 (https://dejure.org/2006,10028)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 2006 - IX ZR 178/02 (https://dejure.org/2006,10028)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Revision gegen die Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft; Bestimmung des Wertes des Beschwerdegegenstandes nach dem Aufwand an Zeit und Kosten; Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Fehlen von Zulassungsgründen

  • Judicialis

    EGZPO § 26 Nr. 8; ; GesO § 10 Abs. 1 Nr. 1; ; GesO § 10 Abs. 1 Nr. 2; ; InsO § 138 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 308; ; ZPO § 544 Abs. 4 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3; EGZPO § 26 Nr. 8
    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft; Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Erreichens der Beschwerdegrenze

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.12.2005 - IX ZR 190/02

    Anfechtbarkeit der Tilgung eines kapitalersetzend besicherten Kredits und der

    Auszug aus BGH, 02.02.2006 - IX ZR 178/02
    Der Senat hat die Voraussetzungen zuletzt im Urteil vom 22. Dezember 2005 (- IX ZR 190/02, z.V.b.) zusammenfassend klargestellt.
  • BGH, 29.09.2005 - IX ZB 430/02

    Anforderungen an die Begründung einer kraft Gesetzes statthaften Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 02.02.2006 - IX ZR 178/02
    Ein Zulassungsgrund liegt aber dann nicht vor, wenn nur gegen eine von zwei selbstständig tragenden Begründungen Zulassungsgründe dargelegt werden (BGH, Beschl. v. 22. September 2005 - IX ZB 430/02, ZInsO 2005, 1162).
  • BGH, 15.01.1987 - IX ZR 4/86

    Auskunftsanspruch des Konkursverwalters bei Verdacht mehrerer anfechtbarer

    Auszug aus BGH, 02.02.2006 - IX ZR 178/02
    Eine Divergenz zum Urteil des Senats vom 15. Januar 1987 (IX ZR 4/86, ZIP 1987, 244) liegt nicht vor, weil das Berufungsgericht ein Zurückbehaltungsrecht bezüglich aller Gegenstände des Anlage- und Umlaufvermögens angenommen hat, das der Beklagte im Sommer 1996 von der Schuldnerin zurückerlangt hat.
  • BGH, 02.12.2004 - IX ZB 188/04

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 02.02.2006 - IX ZR 178/02
    Der Wert des Beschwerdegegenstandes oder der Beschwer bemisst sich im Falle der Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft nach dem Aufwand an Zeit und Kosten, welche die Erfüllung des titulierten Anspruchs erfordert (BGH, Beschl. v. 2. Dezember 2004 - IX ZB 188/04, ZVI 2005, 199; st. Rspr.).
  • BGH, 28.10.2020 - IV ZR 17/20

    Hinweis des Gerichts auf die Änderung der rechtlichen Beurteilung zum

    Ein Zulassungsgrund liegt aber dann nicht vor, wenn nur gegen eine von zwei selbständig tragenden Begründungen Zulassungsgründe dargelegt werden (BGH, Beschluss vom 2. Februar 2006 - IX ZR 178/02, juris Rn. 5).
  • BGH, 07.10.2021 - IX ZA 6/21

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren der

    Ein Zulassungsgrund liegt nicht vor, wenn nur gegen eine von zwei selbständig tragenden Begründungen Zulassungsgründe dargelegt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Februar 2006 - IX ZR 178/02, BeckRS 2594 Rn. 5; vom 28. Oktober 2020 - IV ZR 17/20, NJW-RR 2021, 34 Rn. 21).
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